Diplom-Psychologe Dr. Reichel   ++ Beratung - Eignungsdiagnostik - Schulung ++

Das Foto

Für den ersten persönlichen Eindruck vom Bewerber hat das Foto oft einen hohen Stellenwert. Es kann spontan Sympathie auslösen oder das Gegenteil bewirken. Manchmal kann ein gutes Foto sogar ausschlaggebend für die Einladung zum Gespräch sein. Denn: "Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte."

Sie sollten deshalb dafür sorgen, daß das Foto einen positiven und sympathischen Eindruck erzeugt. Dazu gehört ein freundliches Gesicht ebenso wie korrekte Kleidung. Gerade in Berufen mit Kundenkontakt und Publikumsverkehr, wo es auf das Äußere ankommt, kann man mit dem Foto zeigen, dass man sich der Anforderungen bewusst ist.


Checkliste Foto:

 

Zeugnisse

Die Kopien von Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen dienen zum Nachweis der im Lebenslauf angegebenen Qualifikationen und Tätigkeiten. Folgende Zeugniskopien können einer Bewerbung beigelegt werden:

Welche Zeugnisse Sie im Einzelnen mitschicken müssen, hängt davon ab, in welchem Stadium Ihrer beruflichen Entwicklung Sie sich befinden. Zum Beispiel brauchen Sie nach mehreren Jahren Berufstätigkeit Ihr Schulabschlusszeugnis nicht mehr beilegen. Verschicken Sie keine Originale. Sie können verloren gehen oder in schmutzigem Zustand zurückkommen. Achten Sie darauf, dass die Kopien eine gute Qualität haben und sauber sind. Besteht ein Zeugnis aus mehreren Seiten, müssen Sie natürlich sämtliche Seiten als Kopie mitschicken.Es ist nicht notwendig, die Zeugniskopien beglaubigen zu lassen. Bei Bedarf können sie mit dem Original verglichen werden.

Die Zeugnisse werden zeitlich so geordnet, dass das letzte Zeugnis oben liegt.

 

Das  Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind für einen zukünftigen Arbeitgeber besonders aufschlußreich. Fällt das letzte Arbeitszeugnis schlecht aus, ist der Weg zum neuen Job häufig verbaut. Oft kann man allerdings auf den ersten Blick nicht erkennen, ob ein Zeugnis schlecht ist.

Nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichtes muß das Arbeitszeugnis einerseits der Wahrheit entsprechen, andererseits wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das weitere berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Ereignisse, die die Privatshäre betreffen und einmalige Vorfälle, die für das Verhalten nicht typisch sind, dürfen nicht erwähnt werden.
Aufgrund der Forderung auch ein schlechtes Zeugnis wohlwollend zu formulieren, hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die teilweise verschlüsselt ist. Für negative Beurteilungen gibt es eine Reihe von standardisierten Formulierungen, die besser klingen, als sie tatsächlich sind. Sie sollten deshalb die wichtigsten Formulierungen kennen, damit Sie Ihr Zeugnis richtig interpretieren können.

Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen:


Auf Verlangen muss Ihnen ein Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Lesen Sie das Zeugnis genau durch und prüfen Sie, ob die Angaben vollständig und richtig sind oder irgendwelche Beanstandungen bestehen.
Sind Sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden, sollten Sie es reklamieren und eine Änderung verlangen. Können Sie sich mit dem Arbeitgeber auf gütlichem Wege nicht einigen, bleibt als letzte Möglichkeit eine Klage beim Arbeitsgericht.

Checkliste: Zeugnisanalyse

 

Interpretation von Zeugnisformulierungen

Um ein Arbeitszeugnis beurteilen zu können, sollte man auch die gebräuchlichsten Formulierungen kennen. Dabei gibt es eine Reihe von Formulierungen, wo die negative Beurteilung nicht sofort ersichtlich ist. Einige typische Formulierungen zeigt die folgende Liste:

Checkliste: Zeugnisformulierungen

Aussage

Bewertung

...hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. sehr gute Leistungen
...hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. gute Leistungen
...hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. befriedigende Leistungen
...hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. ausreichende Leistungen
...hat die ihm übertragenen Arbeiten im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. mangelhafte Leistungen
...hat sich bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. unzureichende Leistungen
...bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden. ...hat versagt.
...hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt. ...hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel.
...war immer mit Interesse bei der Sache. ...hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.
...war faul und hat nichts geleistet.
...zeigte für seine Arbeit Verständnis. ...ist ein Bürokrat. Eigen-initiative ist nicht seine Stärke.
...hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt. ...war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.
...erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse. ...ist ein Mitläufer, der sich gut anpasst.
Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter. Für Vorgesetzte war er ein schwerer Brocken.
...war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. ...ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild. ...war ansonsten in jeder Hinsicht eine Niete.
Wir lernten ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen. Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber gehen als kommen.
..ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter.
..ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, aber er ist nicht immer brauchbar.
... verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen. ... verkauft mit übersteigertem Selbstvertrauen sein geringes Fachwissen.
... hatte dabei auch Erfolg. Erfolg stellte sich nur selten ein.
.. hat auch brauchbare Vorschläge gemacht. ... seine Vorschläge waren in der Regel nicht brauchbar.
... brachte der Firma reges Interesse entgegen. ... aber Leistungen waren nicht erkennbar
Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. ...neigte zu übertriebenem Alkoholgenuß.
Für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfühlungsvermögen. ...suchte Sexkontakte bei Betriebsangehörigen.
Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Wir haben ihm gekündigt bzw.ihm nahegelegt, selbst zu kündigen.

 

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